AGB für den Ankauf

 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Uhren2000 GmbH, Bahnhofstraße 56, 74321 Bietigheim-Bissingen, Deutschland (nachfolgend „Ankäufer“), gelten für alle Verträge über den Ankauf von gebrauchten Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Verkäufer“) mit dem Ankäufer abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Verkäufers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Verkäufer kann persönlich im Ladengeschäft des Ankäufers oder fernmündlich per Telefon, E-Mail oder über das auf der Website des Ankäufers bereitgestellte Ankaufsformular eine Anfrage zur Abgabe eines Angebots zum Ankauf der Ware abgeben.

2.2. Der Ankäufer lässt dem Verkäufer auf Grundlage von dessen Angaben persönlich in seinem Ladengeschäft, fernmündlich per Telefon oder E-Mail oder postalisch ein Angebot zum Ankauf der Ware zukommen. Das Angebot des Ankäufers steht unter dem Vorbehalt, dass die Angaben des Verkäufers zum Zustand der Ware zutreffend sind und dass der Verkäufer dem Ankäufer die Ware bei fernmündlicher Kontaktaufnahme innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Angebots zum Zwecke der Zustandsprüfung übersendet.

2.3. Der Ankäufer behält sich vor, dem Verkäufer ein an die Ware und deren Zustand angepasstes Angebot zu unterbreiten, wenn die Ware oder ihr Zustand nicht den Angaben des Verkäufers entsprechen sollte. Der Verkäufer kann das neue Angebot binnen sieben Tagen ab Zugang durch eine entsprechende Annahmeerklärung gegenüber dem Ankäufer annehmen, wobei insoweit der Zugang beim Verkäufer maßgeblich ist. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Gegenangebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Verkäufers staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Wird das Gegenangebot fristgerecht angenommen kommt ebenfalls ein Vertrag zustande.

3. Zustandsprüfung, Ausschluss von Waren

3.1. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Ankäufer die eingesendeten bzw. überlassenen Artikel zum Zwecke der Zustandsprüfung untersucht. Sofern hierdurch ggf. noch bestehende Gewährleistungs- und/oder Garantieansprüche verloren gehen könnten, wird der Ankäufer die Artikel lediglich in Augenschein nehmen.

3.2. Folgende Artikel sind vom Ankauf ausgeschlossen:

• modifizierte Uhren,

• defekte und/oder beschädigte Uhren (normale Gebrauchsspuren ausgenommen),

• Produktfälschungen.

4. Zusendung von Waren

Sofern nichts anderes vereinbart ist, lässt  der Ankäufer die Ware zum Zwecke der Prüfung auf eigene Kosten und ausreichend versichert mittels eines spezialisierten Werttransport-Dienstleisters beim Verkäufer abholen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf dem Transportweg trägt der Ankäufer.

5. Rücksendung von Waren

5.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Ankäufer dem Verkäufer die Ware für den Fall, dass ein Kaufvertrag nicht zustande kommt mittels eines spezialisierten Werttransport-Dienstleisters ausreichend versichert auf dem Versandwege an die vom Verkäufer angegebene Lieferadresse zurücksenden. Die Rücksendung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Ankäufers. Dies gilt nicht für solche Artikel, die gemäß Ziffer 3.2 vom Ankauf ausgeschlossen sind. Für solche Artikel trägt der Verkäufer die Kosten und die Gefahr der Rücksendung.

5.2. Nach Erhalt der Rücksendung ist der Verkäufer verpflichtet, die Warensendung auf Vollständigkeit und eventuelle Beschädigungen zu prüfen. Eventuelle Beanstandungen hat der Verkäufer dem Ankäufer unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Verkäufer seiner Rügeobliegenheit nicht nach, gilt die Rücksendung als genehmigt.

5.3. Haben die Parteien vereinbart, dass die Ware nicht mehr an den Verkäufer zurückgeschickt sondern stattdessen vernichtet oder gespendet werden soll, so wird der Ankäufer die Ware auf eigene Kosten entsorgen bzw. spenden.

6. Verfügungsberechtigung, Freistellung

6.1. Der Verkäufer sichert zu, über die Berechtigung zu verfügen, dem Ankäufer die Ware zu verkaufen und das Eigentum daran zu verschaffen. Der Verkäufer sichert ferner zu, dass die Ware frei von jeglichen Rechten Dritter ist.

6.2. Der Verkäufer stellt den Ankäufer von allen berechtigten Forderungen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten Dritter im Bezug auf die dem Ankäufer gelieferte Ware geltend gemacht werden. Der Verkäufer übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Verkäufer nicht zu vertreten ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Ankäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

7. Zahlung des Kaufpreises, Eigentumsübergang

7.1. Der Ankäufer verpflichtet sich, im Falle des Vertragsschlusses den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung des Kaufpreises innerhalb von 2 Tagen ab Vertragsschluss durch Überweisung auf das vom Verkäufer angegebene Bankkonto.

7.2. Mit der Zahlung des Kaufpreises geht das Eigentum an der Ware auf den Ankäufer über.

8. Mängelhaftung

Der Verkäufer haftet für Sach- oder Rechtsmängel an der gelieferten Ware nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ziffer 6.2 bleibt hiervon unberührt.

9. Anwendbares Recht, Vertragssprache

9.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

9.2. Die Vertragssprache ist Deutsch.

10. Alternative Streitbeilegung

10.1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

10.2. Der Ankäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

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